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Klassenfahrt - keiner bleibt daheim e.V.
Der Verein kann im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, Zuschüsse zu den Kosten einer Schulfahrt gewähren, wenn die Kinder und deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, diese allein aufzubringen.
Die Zuschüsse werden u.a. aus Elternspenden finanziert.
Wir als Verein sind den Eltern gegenüber verpflichtet, im Interesse aller Schülerinnen und Schüler umsichtig mit den uns anvertrauten Geldern umzugehen.
Ein individueller Zuschuss kann daher nur dann gewährt werden, wenn eine finanzielle Bedürftigkeit beider Elternteile vorliegt und nicht bereits durch eine andere Stelle ein Zuschuss gewährt wurde.
Die Entscheidung steht in jedem Einzelfall im Ermessen des Vereins.
Der Verein kann Maximalbeträge für die jeweilige Fahrt festlegen.
Die Zuschussgewährung ist eine freiwillige Leistung des Vereins, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Mitglieder des Vereins sind über Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung solcher Zuschüsse zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Ich werde Ihnen den entsprechenden Antrag und ein Begleitschreiben per Mail zusenden.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch, falls Sie das möchten.
Sollten Sie noch Fragen haben, bitte ausschließlich an diese
Mail-Adresse: klassenfahrt@igmh.de