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Geschichte der IGMH
Die Gesamtschuldiskussion ist so alt wie die Bundesrepublik selbst. Bereits nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Amerikaner Pläne „im Gepäck“, nach denen ihr Gesamtschulmodell auch in Deutschland eingeführt werden sollte. Sie machten aber sehr bald eine Erfahrung, „die auch zu den unbestrittenen Aussagen der Erziehungswissenschaft gehört: Schulstrukturen haben ein großes Beharrungsvermögen. Die Amerikaner merkten bald, dass den Deutschen das gegliederte Schulwesen am Herzen liegt und sie legten ihre Pläne wieder zu den Akten“ (Lambert).
Ende der 60er Jahre kam dann die Gesamtschuldiskussion in der gesamten Bundesrepublik nochmals auf. Der deutsche Bildungsrat, ein Gremium, welches mit Vertretern aller gesellschaftlich relevanten Gruppen besetzt war, legte 1969 seine „Empfehlungen zur Errichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen“ vor, der „Strukturplan für das Bildungswesen“ schloss sich an. Schließlich legte die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ausgearbeiteten „Bildungsbericht 1970“ vor, in dem zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein bildungspolitisches Gesamtprogramm konzipiert wurde. Die Gesamtschulfrage hatte darin eine zentrale Stellung.
In Mannheim wechselten im Jahre 1967 nur 40% der Schüler zu den Realschulen und Gymnasien über. Mannheim hatte damit die „rote Laterne“ bei den Großstädten Baden-Württembergs. Dies war einer der Gründe, warum der damalige Bürgermeister für Kultur, Sport und Schule, Manfred David, für die Errichtung einer Gesamtschule in Mannheim kämpfte. Auch Baden-Württemberg verschloss sich dem nicht und führte an sieben Standorten Schulversuche durch.
Am 3. März 1970 beschloss der Mannheimer Gemeinderat einstimmig die Einrichtung einer Gesamtschule als Schulversuch
Am 4. September 1973 nahm die IGMH in den Räumen der Luzenbergschule ihren Betrieb mit 270 Schülern auf.
Am 14. April 1975 bezog die IGMH – pünktlich zur Bundesgartenschau – ihre neuen Räume am Herzogenriedpark.Die IGMH nach der Fertigstellung 1974
Das Land beauftragte Prof. Dr. Aurin von der Universität Freiburg mit einer Vergleichsuntersuchung, in der Regelschule und Gesamtschule gegenübergestellt wurden.
Schon bald wurde die Gesamtschule zum Streitobjekt der politischen Parteien. In der Bund-Länder-Kommission kam es in der Gesamtschulfrage zur Konfrontation zwischen SPD- und CDU-regierten Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer bestanden Konfrontationen, besonders in den Landtagen. Einige der Gesamtschulen hatten bald um ihre gesellschaftliche Anerkennung zu kämpfen und litten – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – unter einer, verglichen mit dem gegliederten Schulwesen, geringeren Akzeptanz in ihrem örtlichen Umfeld. Die Mehrzahl der Versuchsschulen beantragte deshalb in das gegliederte Schulwesen zurückgeführt zu werden.
Nicht so die IGMH. Alle damals in Mannheim vertretenen Parteien unterstützten gemeinsam „ihre“ Gesamtschule. Die Gewissheit des politischen Rückhaltes und die Verlässlichkeit vor Ort haben sich auch auf die schulischen Gremien ausgewirkt. „Seit Gründung der Schule mussten wir viele schmerzliche Abstriche vom ursprünglichen Planungsvorhaben hin- bzw. vornehmen. Wir mussten erkennen, dass Durchhaltevermögen und Dauerhaftigkeit oftmals nur durch die Kraft zur Wandlungsfähigkeit zu erzeugen sind“ (W. Becker, ehemaliger Mittelstufenleiter der IGMH).
Die IGMH verdankt ihre einzigartige Position in der Mannheimer Bildungslandschaft einem Kollegium, das um die wesentlichen Elemente seiner Gesamtschule schon immer gekämpft hat, und dessen Gestaltungswille, Einsatzbereitschaft und dessen hohes Engagement weit über das Normale hinausgehen.
Nach Abschluss des Schulversuchs folgte der Landtag dem „Aurin-Gutachten“ und ließ das gegliederte Schulwesen unberührt. Er gab aber in den Schlussvorschriften des neu geschaffenen § 107 SchG für die drei übrig gebliebenen Standorte (Mannheim, Heidelberg und Freiburg) eine Bestandsgarantie, wobei man allerdings das Wort „Gesamtschule“ vermeidend hierfür den Terminus „Schulen besonderer Art“ fand“ (Lambert).
Diese erste Verordnung zu den Gesamtschulen stammt aus dem Jahre 1988. Sie stand in einer 1998 leicht veränderten Form bis vor kurzem noch im Gesetzesblatt, obwohl sie in Teilen veraltet war. 2003 verständigte sich das Kultusministerium im Rahmen der Bildungsplanreform mit den Gesamtschulen auf einen neuen Verordnungstext, der seither als Rechtsrahmen für die schulische Arbeit diente. Nach mehrjährigen positiven Erfahrungen wurde der Verordnungstext, nachdem er nochmals aktualisiert und redigiert wurde, 2009 im Gesetzesblatt veröffentlicht.
Mit ihren Ergebnissen bei den Abschlüssen, ihrer Kraft und Aufgeschlossenheit für Innovationen und immer neuen Projekten und Schulversuchen im Kleinen, sowie mit der Einmaligkeit, dass der gymnasiale Zweig der IGMH weiterhin mit 9 Jahren zum Abitur führt, ragt unsere Schule auch unter den drei verbliebenen Gesamtschulen und den G8-Gymnasien, aus dem Bildungsangebot des Landes bis heute hervor. 2024 feiert die IGMH ihr 50jähriges Bestehen.