SMV | Schülermitverantwortung

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SMV | Schülermitverantwortung

Die SMV ist Sache aller Schüler der gesamten Schule. (SMV Verordnung, §7)

  1. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (...) zu unterstützen. (Schulgesetz, §62)
  2. Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. (SMV Verordnung, §7)
  3. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. (SMV-Verordnung, §7)

SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich noch immer ca. 55% der Schülerinnen und Schüler meinen – „Schülermitverwaltung“.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden.

Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten (Peter Walz, SMV-Info 37).

Das SMV-Team besteht aus den Klassensprechern, die durch die einzelnen, von ihnen gewählten Stufensprecher vertreten werden, und den drei Schülersprechern. Betreut wird die SMV von zwei Verbindungslehrern.