Hausordnung

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Foto: Pixabay, CC0

Hausordnung

 

1. ALLGEMEINE REGELN IM SCHULALLTAG

  1. Ordnung und Sauberkeit

Wir sind alle gemeinsam für unser Schulgebäude und Schulgelände verantwortlich, das heißt

im gesamten Schulhaus:

  • wir entsorgen Müll in die vorgesehenen Mülleimer, auch wenn wir ihn nicht selbst verursacht haben,

  • wir gehen mit eigenem und fremdem Material und der Einrichtung ordentlich um,

  • wir hinterlassen die Toiletten immer so, wie wir sie selbst gerne vorfinden würden.

  • Schäden an der Schuleinrichtung und grobe Verschmutzungen melden wir sofort einer Lehrkraft.

im Klassenzimmer:

  • wir binden unsere Bücher ein,

  • wir achten das Eigentum von Mitschülern,

in Mensa, Schulcafé und Bistro:

  • wir hinterlassen die Mensa sauber und stellen die Tabletts auf das Förderband,

  • Offene Getränke, warme Speisen und Eis essen wir nur im Erdgeschoss,

  • Kaugummis, Energydrinks und Kerne sind im gesamten Gebäude verboten.

auf dem gesamten Schulgelände:

  • Rauchen ist überall und jedem verboten.

1.2 Haftung von Privateigentum

Das Mitbringen von Wertsachen und persönlichen Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände leistet die Schule keinen Ersatz.

Für die Schließfächer gelten die Haftungsbedingungen des Vertrags mit der Firma Astra.

1.3 Mobile Endgeräte

Die Benutzung von Smartphones und funktionsähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Schulgelände und bei außerschulischen Veranstaltungen nur unter Einhaltung folgender Regeln erlaubt:

  • Mobile Endgeräte werden vor Betreten des Schulgebäudes aus- (nicht stumm!) geschaltet und in die Schultasche geräumt.

  • Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten, da sie gegen das Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht verstoßen. Dasselbe gilt für Cybermobbing (das Beleidigen oder Bedrängen von anderen Menschen mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel).

  • Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte konsumiert, erstellt, gespeichert oder getauscht werden, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet!

  • Wird in einer Klassenarbeit/Klausur ein Smartphone oder eine Smartwatch benutzt, wird dies als Täuschungsversuch angesehen und kann die Note „ungenügend“ zur Folge haben.

Mobile Endgeräte dürfen von den Klassenstufen 5-10 nur außerhalb des Schulgebäudes verwendet werden. Die Klassenstufen 11-13 dürfen mobile Endgeräte auch im Klassenzimmer, aber nur außerhalb der Unterrichtszeiten verwenden (Flure und andere Aufenthaltsbereiche im Schulgebäude bleiben somit frei von digitalen Endgeräten).

1.4 Kleidung

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, nicht der Freizeit, weshalb alle auf angemessene Schulkleidung achten, das heißt:

  • keine Kappen, Mützen oder Hüte,

  • keine rücken- oder bauchfreie Kleidung, trägerlose Oberteile / Spaghettiträger, tiefe Ausschnitte,

  • keine unangemessenen, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucke,

  • keine sichtbare Unterwäsche,

  • keine zu kurzen Röcke und Hosen,

  • keine Jogginghosen (auch nicht vor oder nach dem Sportunterricht) oder Leggings (nur kombiniert mit langem Oberteil),

  • keine Flip-Flops und Badeschuhe.

1.5 Entschuldigungsverfahren

Im Krankheitsfall informieren die Erziehungsberechtigten die Schule direkt morgens – möglichst vor dem Unterricht – telefonisch über das Fehlen der Schülerin bzw. des Schülers. Spätestens am Tag der Rückkehr wird der Klassenleitung unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt.

Minderjährige, die sich im Laufe des Schultages krank fühlen, müssen sich nach Rücksprache mit der momentanen Fachlehrkraft im Sekretariat abmelden. Erst nach Kontakt mit den Erziehungsberechtigten darf die Schule verlassen werden.

Nur Beurlaubungen für einen Tag können durch die Klassenleitungen genehmigt werden. Längere Beurlaubungen erfolgen ausschließlich durch die Schulleitung. Beurlaubungen vor bzw. nach den Ferien sind schulrechtlich nicht möglich.

2. ABLAUF EINES SCHULTAGES

2.1 Allgemeines

Vor Unterrichtsbeginn können sich Schüler im Erdgeschoss, nicht jedoch im Bereich der Arbeitslehre aufhalten. Unterrichtsdecks und Klassenzimmer dürfen erst ab 7:40 Uhr betreten werden.

Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend, erkundigen sich die Klassensprecher zunächst am Vertretungsplan und anschließend in der Lehrerstation, im Stundenplanzimmer oder bei der Schulleitung. Die übrigen Schüler bleiben im Unterrichtsraum und beschäftigen sich ruhig, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Über das Trinken während des Unterrichts entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

Toilettengänge finden möglichst während der Pausen statt.

Unterrichtsräume werden ordentlich verlassen. Nach der letzten Stunde in einem Klassenzimmer (siehe Raumplan) wird gekehrt, die Tafel gewischt, Fenster geschlossen und aufgestuhlt. Verlässt eine Klasse oder ein Kurs ein Klassenzimmer, wird es abgeschlossen. Material für spätere Stunden kann im Raum verbleiben, wird jedoch beiseite geräumt (z.B. an die Rückwand des Zimmers).

Fenster müssen immer abgeschlossen sein und dürfen im Winter nicht dauerhaft gekippt werden. Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet werden.

Rennen ist im Schulgebäude verboten.

2.2 Ablauf

8:00 Uhr: Unterrichtsbeginn

9:30 – 9:50 Uhr: 20-Minuten-Pause

Alle Klassenzimmer werden abgeschlossen und alle Klassenstufen 5 bis 10 verlassen die Klassenzimmer und Unterrichtsdecks. Der Aufenthalt auf den Zwischendecks ist erlaubt.

Klassen, die aus Fachräumen kommen, können nur an ihre Schließfächer, nicht ins Klassenzimmer. Die Klassenzimmer werden um 9:45 Uhr von Aufsichten geöffnet, die Fachräume direkt von den jeweiligen Fachlehrkräften.

13:00 Uhr: Beginn der Mittagspause

Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mittagspause sind das Außengelände, die Aula, die Mensa, die Spieleräume, das Schulcafé, die Zwischendecks oder die Bibliothek. Alle Klassenzimmer der 5. – 10. Klassen werden abgeschlossen.

Die Klassenstufen 11-13 dürfen sich während der Mittagspause in ihrem Klassenzimmer und Jahrgangsstufenräumen aufhalten. Bei Nichteinhalten der vorgegebenen Regeln kann der Aufenthalt dort jedoch verwehrt werden.

13:35 Uhr (Klassen 7-10) / 14:20 Uhr (Klassen 5 und 6): Rückkehr auf die Unterrichtsdecks

15:15 Uhr (Klassen 7-10) bzw. 16:00 Uhr (Klassen 5 und 6):

Unterrichtsende beim Ertönen des Klingelzeichens. Die Regelungen zum Besuch von Arbeitsgemeinschaften, fachspezifischen Förderangeboten oder verbindlichen Unterrichtsstunden werden jeweils zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

Alle Schülerinnen und Schüler verlassen bis 16:20 Uhr das Schulhaus.

2.3 Pausen und unterrichtsfreie Stunden

Die Pausen dienen der Erholung. Die Flure im Naturwissenschaften-, Arbeitslehre- und Musik-Bereich sind nicht zum Aufenthalt gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet (Ausnahme: Kl. 11-13) und hat schulrechtliche Konsequenzen.

Während unterrichtsfreier Stunden ist der Aufenthalt in den Unterrichtsdecks und vor der Verwaltung nicht erlaubt. Schüler dürfen erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf das entsprechende Unterrichtsdeck gehen.

3. BESONDERE RÄUME UND BEREICHE

Für folgende Räume und Bereiche der Schule gelten besondere Regelungen. Diese werden jeweils vor Ort erklärt und sind Bestandteil der Hausordnung.

1. Mensa

2. Bibliothek

3. Freizeiträume

4. Naturwissenschaften

5. Arbeitslehre

6. Kunst

7. Musik

8. Sporthalle

9. Computerräume

10. Schulcafé

11. Hörsaal I und II

12. Ruheraum

13. Strahlemann/Talent Company

4. SCHLUSS

Schulfremde dürfen das Haus nicht betreten, Gäste müssen sich im Sekretariat anmelden.

Die Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen.

Ausnahmen gelten für städtische Angestellte und das Lehrpersonal.

Stand: Juli 2020